Handwerk fordert Abmahnbefugnis für alle gesetzlich eingerichteten Handwerksorganisationen

ZDH/Boris Trenkel

Zu dem am Donnerstag vom Deutschen Bundestag in erster Lesung zu beratenden Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs erklärt der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Holger Schwannecke:

„Der Deutsche Bundestag muss sicherstellen, dass auch künftig alle gesetzlich eingerichteten Handwerksorganisationen zur Abmahnung befugt sind. Der an sich gelungene Gesetzentwurf ist insbesondere an dieser Stelle gezielt nachzubessern. Die Seriosität und praktische Bedeutung von Innungsverbänden für die Kontrolle eines fairen Wettbewerbs stehen außer Frage. Dass diese Verbände künftig ihre Abmahnbefugnis einbüßen sollen, ist sachlich nicht zu rechtfertigen. Da auch die Gesetzesbegründung keine Anhaltspunkte für den Ausschluss liefern, liegt der Gedanke eines redaktionellen Versehens nahe. Der Deutsche Bundestag muss dies korrigieren.

Zudem sollte der Deutsche Bundestag gesetzlich klarstellen, dass Verstöße gegen Datenschutz generell nicht abgemahnt werden können. Der Vorschlag der Bundesregierung, kleine Betriebe in einigen Fällen vor Abmahnungen zu schützen, ist europarechtlich mehr als fragwürdig und eröffnet ohne Not ein neues Feld für massenhafte Abmahnungen. Wir brauchen keine Überwachung des Datenschutzes durch Konkurrenten, Verbände und Rechtsanwälte. Was Handwerksbetriebe und andere mittelständische Unternehmen brauchen ist Rechtssicherheit. Die Kontrolle der Datenschutzaufsicht der Länder und des Bundes ist effektiv, rechtssicher und hat sich in der Praxis bewährt. Hierbei muss es bleiben.“

Veröffentlicht in KIN

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